Reichskassenscheine (ab Juli 1874)

Die nach dem Gesetz vom 30. April 1874 ausgegebenen Reichskassenscheine der Reichsschuldenverwaltung wurden vom Deutschen Kaiserreich ab dem 11. Juli 1874 an die Einzelstaaten des Kaiserreichs gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerungszahl verteilt. Sie sollten als Ersatz für die eingezogenen Taler- und  Guldenscheine der regionalstaatlichen Banknoten dienen.
 
Reichskassenschein vom 31.10.1904

Reichskassenscheine waren bis zum 3. August 1914 kein gesetzliches Zahlungsmittel, trotzdem mussten sie von allen öffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden. Auf Verlangen wurden sie von der Reichshauptkasse in Berlin gegen Reichs-Goldmünzen oder (bis Ende 1908) in Taler oder Gulden der Bundesstaaten eingelöst.
Am 31. Juli 1914 wurde die Einlösungsplicht in Gold aufgehoben. Mit Gesetz vom 4. August 1914 wurden die Reichskassenscheine dann zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt.
Durch die Inflation wurden sie Mitte 1923 praktisch wertlos.
Am 6. Juli 1925 wurden sie für ungültig erklärt.

Reichskassenscheine wurden wie folgt herausgegeben:
 
5 Mark  10 Mark 20 Mark
50 Mark
Jahr
Datum
Datum
Datum
Datum
1874 11.07.1874    11.07.1874 11.07.1874 
1882 10.01.1882   10.01.1882  10.01.1882
1899       05.01.1899
1904 31.10.1904       
1906   06.10.1906